Rechtlicher Rahmen

Regulatorischer Status

Die BlackAI Holding AG ist eine private Holdinggesellschaft. Wir sind kein reguliertes Finanzinstitut. Diese Seite erläutert unseren rechtlichen Rahmen und wer zur Teilnahme berechtigt ist.

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Gesellschaftsstatus

Die BlackAI Holding AG ist eine ordentliche Schweizer Aktiengesellschaft mit Sitz im Kanton Zug, eingetragen unter der UID CHE-202.737.638. Sie ist eine private Holdinggesellschaft, die KI-Unternehmen über ihre Tochtergesellschaften aufbaut, finanziert und verwaltet.

BlackAI ist keine kollektive Kapitalanlage, kein Fonds, keine Bank, kein Effektenhändler und kein Finanzdienstleister im Sinne der schweizerischen Finanzmarktgesetzgebung.

RechtsformOrdentliche AG (Holdinggesellschaft)
FINMA-LizenzNicht erforderlich, nicht vorhanden
BaFin-RegistrierungNicht erforderlich, nicht vorhanden
FMA-RegistrierungNicht erforderlich, nicht vorhanden
FondsstatusKein Fonds, keine KKA
Öffentliches AngebotKeines — nur Privatplatzierung
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Warum keine Lizenz erforderlich ist

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Kein öffentliches Angebot

BlackAI bietet keine Wertpapiere, Fondsanteile oder Finanzprodukte öffentlich an. Alle Beteiligungen sind als Privatplatzierungen ausschliesslich für qualifizierte Anleger strukturiert.

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Keine Vermögensverwaltung

BlackAI verwaltet keine Drittmittel im Rahmen einer kollektiven Kapitalanlage. Teilnehmer werden direkte Aktionäre der BlackAI-Tochtergesellschaften — sie investieren nicht in einen Fonds.

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Keine Finanzdienstleistungen

BlackAI erbringt keine Anlageberatung, Portfolioverwaltung oder Maklerdienste für Kunden. Die Plattform dient ausschliesslich der Information. Alle Anlageentscheidungen werden von den Teilnehmern eigenständig mit ihren eigenen Beratern getroffen.

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Definition qualifizierter Anleger

Die Dienstleistungen von BlackAI stehen ausschliesslich qualifizierten Anlegern gemäss den folgenden Vorschriften zur Verfügung. Privatanleger sind ausdrücklich und ausnahmslos ausgeschlossen.

Schweiz (FINMA)

Qualifizierte Anleger

Art. 10 Abs. 3 KAG

Beaufsichtigte Finanzintermediäre, Versicherungsgesellschaften, Pensionskassen, öffentlich-rechtliche Körperschaften und Unternehmen mit professioneller Tresorerie.

Art. 10 Abs. 3ter KAG

Vermögende Privatpersonen, die schriftlich erklärt haben, als qualifizierte Anleger behandelt werden zu wollen. Voraussetzungen: Finanzanlagen von mindestens CHF 500'000 oder einschlägige Berufserfahrung in Verbindung mit Finanzanlagen von CHF 2'000'000.

Art. 5 Abs. 1 FIDLEG

Professionelle Kunden gemäss dem Finanzdienstleistungsgesetz, einschliesslich institutioneller Anleger, öffentlich-rechtlicher Körperschaften und vermögender Privatkunden, die sich dafür entschieden haben.

Deutschland (BaFin)

Professionelle Kunden

Sec. 67 Abs. 2 WpHG

Geborene professionelle Kunden gemäss MiFID II Art. 4(1)(10): Kreditinstitute, Wertpapierfirmen, Versicherungsgesellschaften, Organismen für gemeinsame Anlagen und deren Verwaltungsgesellschaften, Pensionsfonds, Waren- und Warenderivathändler sowie andere institutionelle Anleger.

Sec. 67 Abs. 6 WpHG

Kunden, die auf Antrag den Status eines professionellen Kunden erhalten haben. Voraussetzung ist die Erfüllung von mindestens zwei der folgenden Kriterien: (1) 10+ grosse Transaktionen pro Quartal in den letzten 4 Quartalen, (2) Finanzinstrumentenportfolio über EUR 500'000, (3) mindestens ein Jahr Berufserfahrung im Finanzsektor.

Österreich (FMA)

Professionelle Kunden

Sec. 66 Abs. 1 WAG 2018

Geborene professionelle Kunden gemäss MiFID II Art. 4(1)(10): dieselben Kategorien wie nach deutschem Recht — Kreditinstitute, Wertpapierfirmen, Versicherungsgesellschaften, Organismen für gemeinsame Anlagen, Pensionsfonds und andere institutionelle Anleger.

Sec. 66 Abs. 4 WAG 2018

Kunden, die sich dafür entschieden haben, als professionelle Kunden behandelt zu werden. Dieselben quantitativen Kriterien wie bei den deutschen WpHG-Hochstufungsbestimmungen, abgeleitet aus MiFID II Anhang II.

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Family Offices & institutionelle Anleger

BlackAI arbeitet ausschliesslich mit Family Offices, institutionellen Anlegern und vermögenden Privatpersonen zusammen, die die oben genannten Kriterien für qualifizierte Anleger erfüllen.

Family Offices gelten als professionelle Kunden im Sinne von MiFID II, wenn sie als beaufsichtigte Einrichtungen tätig sind oder wenn die dahinterstehenden Personen die Hochstufungskriterien erfüllen. In der Schweiz können Family Offices nach Art. 10 Abs. 3 KAG qualifizieren, wenn sie beaufsichtigte Finanzintermediäre sind, oder nach Art. 10 Abs. 3ter KAG, wenn die kontrollierenden Personen den Status als qualifizierter Anleger erklärt haben.

Eine Privatperson, die CHF 500'000 oder mehr investiert, wird nach dem anwendbaren Rechtsrahmen als qualifizierter Anleger eingestuft. Per Definition gilt sie nicht mehr als Privatanleger nach schweizerischem, deutschem oder österreichischem Recht.

MindestbeteiligungCHF 500'000
ZielteilnehmerFamily Offices, institutionelle Anleger, qualifizierte vermögende Privatpersonen
PrivatanlegerAusdrücklich ausgeschlossen
KYC/AMLObligatorisch für alle Teilnehmer
RechtsaufsichtNeese Stalder Villiger, Zug